05.03.2007
Montag, 5. März 2007:Melker Abkommen völkerrechtlich bindend
Das Ergebnis, zu dem Völkerrechtsbüro und Verfassungsdienst
des Bundeskanzleramtes wegen dem AKW Temelin kommen werden,
wird mit Sicherheit keine Überraschungen bringen: Es ist
durch Gutachten aus OÖ, nach dem Vorliegen des Endberichts
zum Melker Abkommen vom Oktober 2005 und nach dem Bericht
aufgrund der letzten Expertenbegehung im Dezember 2006
klar:
1. Ja – das Melker Abkommen ist völkerrechtlich
bindend (siehe Gutachten von Völkerrechtler Manfred Rotter
August 2005 im Auftrag des Landes OÖ).
2. Nein - die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen wie
sie im Anhang I des Melker Abkommens festgelegt, wurden
nicht umgesetzt (siehe Endbericht Oktober 2005, siehe
Expertenbegehung-Bericht Dezember 2006 unter Risikoforscher
Wolfgang Kromp).
3. Ja – aufgrund der Kollaudierung des AKW Temelin im
November 2006 hat die Tschechische Republik das Melker
Abkommen einseitig gebrochen. Noch vor Aufnahme des
kommerziellen Betriebes müssen ALLE Sicherheitsmängel (wie
im Anhang I aufgelistet) beseitigt sein (siehe Kapitel VI
Melker Abkommen und Anhang I).
4. Ja – gegen die Tschechische Republik kann eine
Völkerrechtsklage eingebracht werden, aber sie muss einer
solchen Klage zustimmen.
„All das wissen wir seit November 2006. Und genau deswegen
hat wohl auch Bundeskanzler Gusenbauer als einfacher
Nationalratsabgeordneter für den Entschließungsantrag am
14. Dezember gestimmt, in dem völkerrechtliche Schritte
gegen die Tschechische Republik verlangt werden! Dass die
Tschechische Republik einem solchen Klagsweg aber zustimmen
muss, sollte kein weiteres Hindernis für politischen Druck
sein: Unter gut nachbarschaftlichen Staaten sollte es
möglich sein, unaufgeregt eine unabhängige
Streitschlichtungsstelle anzuerkennen und sich an deren
Ergebnis zu halten: Österreich ist der Meinung – das Melker
Abkommen wurde gebrochen. Tschechien ist der Meinung – das
Melker Abkommen wurde Über-Standard erfüllt! Die Weigerung
Tschechiens, den Internationalen Gerichtshof als
Streitschlichtungsstelle anzuerkennen müsste als
Schuldeingeständis gewertet werden! Und Tschechien weiß
offensichtlich genau, dass das Melker Abkommen gebrochen
wurde!“, so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher
von atomstopp_oberoesterreich.
„Bundeskanzler Gusenbauer verweigert den Temelin-
Entschließungsantrag des Nationalrates! Entsprechende
Proteste der Nationalräte bei der morgigen Sitzung werden
nicht ausbleiben! Gusenbauer hat es bei seinem Staatsbesuch
in Prag weder geschafft, die offenen Sicherheitsmängel im
AKW Temelin zu thematisieren noch auf die völkerrechtlichen
Konsequenzen hinzuweisen. Die Grenzblockaden werden deshalb
ausgedehnt!“, so Manfred Doppler und Andreas Reimer für
atomstopp_oberoesterreich abschließend.
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