7 Oktober 2009
Mittwoch, 7. Oktober 2009:
UVP Mochovce EU widrig - Berlakovich muss diese Farce beenden
Dieses Gesetz steht im Widerspruch zum Artikel 10a der EU – UVP - Richtlinie 85/377/EWG, die es Verfahrensteilnehmern ermöglicht, einen UVP Bescheid vor einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Dies ist nach jedoch nach geltendem slowakischen UVP Gesetz ausgeschlossen. Ähnliches gilt übrigens auch für Tschechien und den Ausbau von Temelin“, kritisiert DI Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee.
In einem Schreiben vom 30.9.2009 teilt der Umweltminister dem Anti Atom Komitee mit, dass nach seinen Informationen am 1.9.2009 eine Novelle des slowakischen UVP Gesetzes in Kraft getreten sei, „deren Absicht die Herstellung der Konformität dieses Gesetzes mit der UVP Richtlinie der EU darstellt“.
„Ich möchte Umweltminister Berlakovich dringend darauf aufmerksam machen, dass sich diese Novelle auf Themenbereiche bezieht, die von der EU-Kommission kritisiert wurden. Die Verletzung des Artikels 10a der UVP-Richtlinie ist nicht darunter.
Die EU Widrigkeit wurde daher durch die Novellierung nicht behoben“, so Manfred Doppler weiter.
Darüber hinaus enthält diese Gesetzesnovelle eine Bestimmung, wonach UVP Verfahren, die vor dem 1.9.2009 begonnen wurden, nach dem alten Gesetz abgewickelt werden und damit für das aktuelle UVP Verfahren keinerlei Bedeutung haben.
Diese Schein UVP dient nur dazu, dass Umweltminister Berlakovich keine wirklich wirksamen Maßnahmen treffen muss und um zu verhindern, dass die breite Öffentlichkeit von diesem Möglichkeiten erfährt.
Es ist kaum zu glauben, dass das Umweltministerium offensichtlich ohne jegliche Sachkenntnis die Behauptung aufstellt, dass diese Novelle die EU Widrigkeit beseitigt.
Man rechnet offensichtlich damit, dass sich keiner so genau auskennt und man das lästige Problem damit aus der Welt schaffen kann, oder zumindest wieder Zeit gewinnt, bevor sich herausstellt, dass dies eine Falschinformation war.
„Ich ersuche Sie dringend, Herr Umweltminister, dieses traurige Schauspiel zu beenden und die UVP mit Hinweis auf die EU Widrigkeit des slowakischen UVP Gesetzes zu stoppen, die Slowakei aufzufordern, dieses den EU Richtlinien anzupassen und dann eine UVP durchzuführen, die ihren Namen auch verdient“, so Manfred Doppler weiter.
Sollte die Slowakei dazu nicht bereit sein, muss seitens der Bundesregierung eine Beschwerde bei der EU Kommission eingelegt werden.
„Sollte die UVP unter den derzeitigen Rahmenbedingungen weiterlaufen, verkommt diese zu einer Farce und der Bevölkerung werden weiter ihre Rechte verwehrt und man kann nicht davon ausgehen, dass die höchstmögliche Sicherheit der österreichischen Bevölkerung oberstes Ziel ist“, so Manfred Doppler abschließend.
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