20.06.2007
Mittwoch, 20. Juni 2007:Verbindlichkeit des Melker Abkommens bereits 2001 von Tschechien akzeptiert
Breits vor dem Abschluss des Energiekapitels hat Tschechien zugestimmt, die Vereinbarungen des Melker Abkommens („Conclusions“) als Protokoll in den EU - Beitrittsvertrag aufzunehmen. Die Mitunterzeichnung des Melker Abkommens durch die EU bedeutet Mitverantwortung der EU.
Anerkennung des Internationalen Gerichtshofes als Schiedsstelle in der Causa Temelin könnte Tschechien die Erfüllung des Melker Abkommens bestätigen.
Eine Ablehnung allerdings wäre eine Bestätigung der Nichterfüllung.
Zitat Aussenminister Kavan vom 12.12.2001, (aus dem Englischen übersetzt):
„Österreich und die Tschechische Republik stimmten der gemeinsamen Zielsetzung zu, die bilateralen Verpflichtungen, die in diesen „Conclusions“ enthalten sind, in ein Protokoll des Beitrittsaktes einzuschließen.“
Damit war Tschechien bereits 2001 bereit, bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag die Europäische Union und damit den Europäischen Gerichtshof als Schlichtungsstelle anzuerkennen.
„Österreich hat damals darauf vertraut, dass sich Tschechien an das Melker Abkommen halten würde und auf die Aufnahme des Melker Abkommens in den Beitrittsvertrag verzichtet. Was wir schon damals kritisiert haben, stellt sich nun als gravierender Fehler heraus. Denn Tschechien ist nicht bereit, den Vertrag zu erfüllen“, so Mag. Otto Gumpinger und Dipl. Ing. Manfred Doppler vom Anti Atom Komitee.
„Die Verhandlungen zum Melker Abkommen liefen unter der Bezeichnung „Trialog“, also zwischen Österreich, Tschechien und der EU, und der damalige Erweiterungskommissar Verheugen hat diesen Vertrag auch unterschrieben. Wir sind daher der Überzeugung, dass sich die EU nicht so einfach aus der Verantwortung stehlen kann“, so Gumpinger und Doppler weiter.
Sollte also Tschechien weiter daran interessiert sein, als glaubwürdiger Nachbar zu gelten und die Beziehungen zu Österreich verbessern zu wollen, muss Tschechien zum Einen den völkerrechtlichen Status des Melker Abkommens ausser Streit stellen, um der interparlamentarischen Kommission Sinn zu geben, und zum Anderen den Internationalen Gerichtshof als Schlichtungsstellen anerkennen.
„Wenn Tschechien der Meinung ist, das Melker Abkommen erfüllt zu haben, wäre dies die Gelegenheit einer Bestätigung durch eine unabhängige Schiedsstelle. Eine Weigerung Tschechiens würde allerdings bestätigen, dass Tschechien das Melker Abkommen nicht erfüllt hat“, so Gumpinger und Doppler abschließend.
Weitere Informationen:
Otto Gumpinger: 0664 22 52 775
Manfred Doppler: 0664 45 05 015
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