23.03.2007
Freitag, 23. März 2007:Klage zur Einstellung des Betriebes des AKW Temelín
Linz/Prag, 27. März 2007. Die tschechische Bürgervereinigung „In der Havariezone des AKW Temelín“ hat eine Klage zur Einstellung des Betriebes des umstrittenen AKW mit dem schadhaften nuklearen Brennstoff eingebracht. Der Brennstoff wurde von der Firma Westinghouse als Prototyp für die beiden Temelin-Reaktoren hergestellt und wird dort experimentell getestet. Es hat sich herausgestellt, dass bei längerem Einsatz übermäßige Deformationen des Brennstoffes auftreten, die zu Funktionsstörungen des Notabschaltsystems führen. „Die tschechische Nuklearaufsichtsbehörde unter Leitung von Dana Drabová ist untätig und toleriert den Betrieb unter Verletzung des Atomgesetzes“, erklärt Radko Pavlovec. „Rechtliche Schritte betroffener Bürger bleiben daher die einzige Mögliche Abwehrmaßnahme gegen den Risikobetrieb“.
Auf die Problematik der Deformation des nuklearen Brennstoffes im AKW Temelin und ihre gravierenden Auswirkungen auf die nukleare Sicherheit wurde von unserem Büro bereits im Vorjahr berichtet. Auch wenn der Betreiber in diesem Brennstoffzyklus entsprechend unserer Forderung vor dem Erreichen der kritischen Zone beendete, bleibt dieses schwerwiegende Sicherheitsproblem nach wie vor ungelöst. Der Temelin-Betreiber und die Nuklearaufsichtsbehörde SUJB haben unsere Vorschläge zur Einführung eines Kriteriums für den maximal tolerierbaren Anteil funktionsgestörter Steuerstäbe abgelehnt, jedoch keine eigenen Vorschläge zur Gewährleistung der nuklearen Sicherheit genannt. Der wiederholte vorzeitige Brennstoffwechsel stellt keine Lösung des Problems dar, sondern lediglich eine Symptombekämpfung. Der Betrieb mit dem schadhaften Brennstoff ist mit einem erhöhten Risiko sowie einer wesentlich erhöhten Produktion hochradioaktiver Abfälle verbunden. Ein solcher Betrieb widerspricht dem §4 des tschechischen Atomgesetzes. Die Auswertung der letzen Brennstoffkampagne zeigt, dass die vom Betreiber gesetzten Maßnahmen gegen die Degradation der aktiven Zone keine Verbesserung der Situation gebracht haben (s. beiliegende Grafik).
Augrund der oft kritisierten Konstruktion des tschechischen Atomgesetzes haben die Bürger in Tschechien keine direkte Möglichkeit, gegen seine Verletzung zu klagen. Die Kontrolle seiner Einhaltung obliegt der Nuklearaufsichtsbehörde SUJB. Die Behörde kommt unter der Leitung von Frau Drabova dieser Aufgabe jedoch nicht nach. Wegen der Untätigkeit des SUJB hat sich die tschechische Bürgervereinigung „In der Havariezone des AKW Temelin“ entschlossen, eine Klage einzubringen. Der Klage hat sich auch Herr Vesely, Grundstücksbesitzer am Gelände des AKW Temelin, angeschlossen. Das Ziel der Klage, die gestern beim zuständigen Gericht in Prag eingebracht wurde, ist die Untersagung des Betriebes beider Blöcke mit dem schadhaften Westinghouse-Brennstoff.
Weitere Informationen: Radko Pavlovec, Tel. 0664 / 421 74 91
Quelle: Pressemitteilung von Radko Pavlovec
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