Strommarkt Liberalisierung
Die neuen Stromanbieter - Fragen & Antworten
Vor- und Nachteile für Kleinabnehmer?
Kleinabnehmer oder Tarifkunden waren im bisherigen System tariflich an die vom Wirtschaftsministerium genehmigten Höchstpreise weitgehend gebunden. Die Dienstleistungsqualität der bisherigen Stromversorger wurde ebenfalls durch Auflagen festgelegt. Damit konnten Kleinabnehmer darauf vertrauen eine durchaus gute Qualität zu erschwinglichen Preisen geboten zu bekommen. Durch die Liberalisierung können die Kleinabnehmer durch ihre Vertragsabschlüsse über die gewünschte Qualität frei entscheiden. Bietet ein Versorger nicht die gewünschte Qualität so wird eben ein anderer gewählt. Dadurch kann sich potenziell jeder Kunde, das für ihn optimale Paket nach Preis-Leistung zusammen stellen lassen
Wie erfahre ich von neuen Angeboten?
Insbesondere für Kleinabnehmer wird die neuen und alten Abnehmer wie in andere Wirtschaftsbereichen an die Kunden aktiv herantreten. In bereits liberalisierten Ländern gibt es auch in den Wirtschaftsteilen der Tageszeitungen, Strompreisindizes und andere Informationen über Preise der Anbieter. Wie auch in anderen Wirtschaftsbereichen wird aber die Hauptaufgabe bei den Stromanbietern selbst liegen. Diese haben auch ein wirtschaftliches Interesse über ihre Angebote zu informieren.
Wie kann ich meinen Versorger wechseln?
Grundsätzlich ist natürlich der Kunde dafür verantwortlich, den alten Liefervertrag zu kündigen bzw. den neuen abzuschließen. Weiters ist letztendlich der Kunde dafür verantwortlich, dass sein Netzbetreiber die erforderlichen Umstellungen vornimmt, sodass der neue Lieferant seine Verbrauchsdaten bekommt.
Wann muss ich meinen alten Vertrag kündigen?
Grundsätzlich ist die Kündigungsfrist für den alten Versorgungsvertrag im alten Vertrag bzw. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum alten Vertrag beinhaltet. Abgesehen von dieser Kündigungsfrist sind aber technische Abläufe zu gewährleisten, die eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. So muss etwa der Netzbetreiber nun in seinen EDV-Systemen die Daten des Kunden, dem neuen Lieferanten zuweisen und übermitteln. Um auch bei einer größeren Anzahl von Fällen eine ordnungsgemäße Erledigung zu gewährleisten, muss der Netzbetreiber bis Ende 2002 acht Wochen vor dem Ende des alten Vertrages über den Lieferantenwechsel informiert werden. Danach ist eine 4 Wochenfrist einzuhalten.
Muss ich selber alles machen, oder können die Formalitäten vom neuen Lieferanten übernommen werden?
In der Praxis wird es in den meisten Fällen so sein, dass der neue Lieferant vom Kunden bevollmächtigt wird, alle Formalitäten für ihn zu erledigen.
Kann auch ein Haushalt profitieren?
Haushalte können durch den kommenden Wettbewerb darauf vertrauen, dass ihre Stromlieferanten Strom günstig beziehen, andernfalls würden sie vom Markt verschwinden. Der Stromregulator wird für den restlichen Teil der Stromkosten – nämlich die Netzgebühren – Festpreise vorgeben, die aufgrund der Kosten aber auch internationaler Vergleiche ermittelt werden. Insgesamt sollte sich daher für alle Stromkunden eine Stromkostensenkung im Vergleich zur bisherigen Situation ergeben.
Ab wann ist der Strommarkt für alle geöffnet?
Ab 1.Oktober 2001 werden alle Stromkunden frei über ihren Stromlieferanten entscheiden können. Sie bleiben weiterhin Kunden ihres lokalen Netzbetreibers hinsichtlich der Gebühren für die Nutzung des Netzes.
Warum schaut meine Rechnung nun anders aus?
Bisher wurde jeder Stromkunde automatisch vom lokalen Netzbetreiber mit Strom beliefert. Dies wird sich nun aufgrund der Marktöffnung ändern. Um den Konsumenten ausreichende Informationen zu geben, um unterschiedliche Angebote miteinander zu vergleichen, muss er zumindest über den Preis für die reine Stromlieferung informiert sein. Deshalb wird diese getrennt von den sonstigen Entgelten ausgewiesen.
Ist die Versorgung nun unsicherer?
Die Versorgungsqualität hängt wesentlich von der Qualität des Netzes ab. In diesem Bereich hat sich durch die Liberalisierung nichts geändert. Darüber hinaus wird in den neuen Marktregeln erstmals ein Mindeststandard für viele Netzdienstleistungen festgelegt. Dadurch haben die Netzkunden einen vertraglich abgesicherten Anspruch etwa auf Einhaltung bestimmter Fristen.
Muss mich mein alter Versorger weiter versorgen?
Im liberalisierten Markt hat der alte Versorger nur noch die Verpflichtung jedermann zu den genehmigten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Netztarifen den Netzzugang zu gewähren. Eine Belieferung mit elektrischer Energie ist damit nicht verbunden. Siehe aber nächster Punkt.
Was ist, wenn ich keinen Lieferanten finde?
Eine Versorgungspflicht gibt es weiterhin. Stromkunden, die keine Lieferanten finden können, werden in Zukunft vom Stromregulator einer „Bilanzgruppe“ zugewiesen, die diesen Kunden zu versorgen hat.
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